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Montag, 02. Juni 2008 14:47

Praxistipp: Das muss Ihr Impressum enthalten

Die rechtlichen Anforderungen an Arzt-Homepages sind hoch.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Telemediengesetz (TMG) und das Wettbewerbsrecht (UWG) müssen bei der Gestaltung berücksichtigt werden. Sind Sie sicher, dass Ihre Internetseite alle Vorschriften einhält? Die Stiftung Gesundheit hat Arzt-Homepages in einer bundesweiten Stichprobe getestet. Dabei hatte bei knapp der Hälfte das Impressum rechtliche Unzulänglichkeiten oder fehlte völlig.

Impressum: oft mangelhaft

„Solche Mängel bringen unnötige Abmahn-Risiken“, sagt Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit,“ zumal ein ordentliches Impressum nichts kostet.“ Überprüfen Sie Ihre Praxis-Homepage. Ist das Impressum von der Startseite aus direkt erreichbar? Die folgenden Angaben müssen im Impressum vorhanden sein:

  • Name
  • Praxisanschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung
  • der Staat, in dem sie verliehen wurde
  • die zuständige Landesärztekammer
  • der Name der Berufsordnung
  • bei niedergelassenen Vertragsärzten: die zuständige KV
  • bei Gewerbebetrieben: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • bei Partnerschaften: das Partnerschaftsregister samt Registernummer


Mit Datenschutzerklärung auf der sicheren Seite

Und geben Sie auf Ihrer Homepage eine Datenschutzerklärung ab. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in Kontaktformular oder eine andere Antwort-Funktion für User eingerichtet haben. Vorsicht: Als Kontaktformular gilt auch, wenn die E-Mail-Adresse der Arztpraxis verlinkt, also anklickbar, ist.

Exotische Missgriffe

Vorher-Nachher-Bilder von Patienten zu verwenden, ist laut HWG ebenso verboten, wie mit eigenen Fachpublikationen zu werben. In der Stichprobe fanden sich diese Fehler allerdings nur selten: Vorher-Nachher-Bilder waren bei 3,8 Prozent vorhanden, Publikationslisten lediglich bei 1, 5 Prozent.



Quelle: Stiftungsbrief, 2. Quartal 2008, der Stiftung Gesundheit, www.stiftung-gesundheit.de


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